Anmeldung

Für jeden Messenstand ist ein eigenes Formular zu verwenden. In der Anmeldung aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte werden nicht berücksichtigt. Besondere Platzwünsche, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden, stellen keine Bedingung für eine Teilnahme dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung seitens des Veranstalters. Zum Zwecke der automatischen Verarbeitung der Anmeldung werden die Angaben gespeichert und gegebenenfalls zum Zwecke der Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben.

Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung als Aussteller/in besteht nicht. Aussteller/innen, die den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Veranstalter nicht nachkommen oder gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben sowie, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie auf Grund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Der Veranstalter kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den/die Aussteller/in die Standgröße geringfügig verändern.

Aufbau und Gestaltung der Stände

Die Auf- und Abbauzeiten sind bindend. Überdies ist der/die Austeller/in dafür verantwortlich, dass die für seine Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, gesundheits- und feuerpolizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Montage- und Dekorationsmaterial sind vom Aussteller selbst mitzubringen. Es sind keine Trennwände vorhanden. Sollten Tische und Sessel benötigt werden, bitten wir um Bestellung zeitgleich mit der Anmeldung. Der Platz, der dem/der Aussteller/in zugewiesen wird, ist ohne Abweichung einzuhalten. Für die Sauberkeit am zugewiesenen Platz ist der/die Aussteller/in selbst verantwortlich. Sollten Beleuchtungshilfen oder Verlängerungskabel benötigt werden, sind diese selbst mitzubringen. Eine Befestigung von Werbematerial an den Wänden ist nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf zusäztliche kostenlose Präsentationsmöglichkeiten. Sollte ein/e Aussteller/innen einen höhren Strombedarf als 1.000 W haben, so ist dies bei der Anmeldung schriftlich bekannt zu geben.

Mitaussteller und Gemeinschaftsstände
Ohne Genehmigung des Veranstalters ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Für Firmen, denen kein Messestand zugewiesen wurde, darf auf keinem Stand geworben werden. Die Aufnahme eines Mitausstellers hat der Hauptaussteller beim Veranstalter schriftlich zu beantragen. Dafür wird ein Mitausstellerentgelt vom Veranstalter eingehoben. Die Aufnahme eines Mitausstellers oder die Bewerbung von Firmen, denen kein Messestand zugewiesen wurde, berechtigt den Veranstalter, den Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos zu kündigen und den Stand auf seine Kosten räumen zu lassen. In diesem Fall ist der/die Aussteller/in verpflichtet eine Pönale in der Höhe von EUR 900 an den Veranstalter zu zahlen.Gemeinschaftsstände können allenfalls ab einer Standgröße von 16m2 beantragt werden.

Zahlung


Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Einzahlungen erfolgen bitte unter Angabe der Rechnungsnummer sowie den Hinweis auf den Titel der Veranstaltung. Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 4 % p.a. geltend gemacht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins durch den/die Aussteller/in die Kündigung hinsichtlich des gesamten Messestandes zu erklären und darüber anderweitig zu verfügen.
Die Anmeldung ist bindend. Sofern der/die Aussteller/in die Anmeldung bis 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich storniert, sind 60 % des Teilnahmeentgeltes zuzüglich Umsatzsteuer an den Veranstalter zu bezahlen. Ein Rücktritt danach wird mit 100% der Standgebühr verrechnet!

Elektronische Medien

Der Veranstalter veröffentlicht die Aussteller/innen auf der Homepage sowie in diversen Werbemittel. Schadensersatz für fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen wird ausgeschlossen. Für den Inhalt der Eintragungen und evtl. daraus resultierenden Schäden ist der/die Auftraggeber/in verantwortlich. Der/Die Aussteller/in verpflichtet sich, von der firmeneigenen Homepage auf die Homepage www.weddingexpo.at zu verlinken.

Betrieb der Messestände

Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der Stand mit ausreichendem Informationspersonal zu besetzen und für die Besucher/innen zugänglich zu halten. Der vorzeitige Abbau des Standes kann mit einer Vertragsstrafe von 50 % der Standmiete geahndet werden.

Entsorgung, Reinigung

Die Aussteller/innen haben ihren Abfall selbst zu entsorgen. Die Reinigung der Stände obliegt ebenfalls dem Aussteller.

Diebstahl und Beschädigungen

Die Messestände sowie deren Inhalte sind seitens des Veranstalters weder gegen Diebstahl noch gegen Beschädigung jeglicher Art versichert. Ansprüche gegen den Veranstalter können in keinem Fall geltend gemacht werden. Eine Bewachung/Versicherung des Eigentums des Ausstellers/der Ausstellerin muss diese/r selbst organisieren.

Hausrecht

Der Veranstalter übt für die Aufbau-, Lauf- und Abbauzeit der Veranstaltung das Hausrecht aus. Der Veranstalter ist berechtigt, Weisungen zu erteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung sowie für Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der/die Aussteller/in aus irgendeinem Grunde Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die die Presse mit Zustimmung des Veranstalters direkt fertigt.Musikalische Präsentationen müssen vom Aussteller an die AKM Niederösterreich gemeldet werden. Der Veranstalter ist verpflichtet die Daten der Aussteller/Innen an die AKM zu melden.

Vorbehalte

Der Veranstalter ist bei Vorliegen von nicht durch ihn verschuldeten zwingenden Gründen unter Berücksichtigung der Interessen der Aussteller/innen an der Durchführung berechtigt, die Messe zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Die Aussteller haben in solchen begründeten Ausnahmefällen, wie überhaupt in
sämtlichen Fällen höherer Gewalt, weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Schadenersatz.

Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Wien.